TV Total unterliegt vor dem Bundesgerichtshof

Filmausschnitte aus der Pro7-Sendung „TV Total“ sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 42/05). Im verhandelten Fall hatte Moderator Stefan Raab einen 20-sekündigen Ausschnitt zum Thema „Spontan-Jodeln“ aus einer Sendung des Hessischen Rundfunks gezeigt. Dessen Verwertungsgesellschaft mahnte dies ab und forderte Lizenzgebühren in Höhe von 1.278 EUR.

Logo TV Total
Quelle: Brainpool TV AG / TV Total
Experten schätzen, dass sich weitere Sender auf das Urteil des Bundesgerichtshofes berufen und Lizenzgebühren verlangen


Stefan Raab habe sich nicht genügend mit dem Ausschnitt auseinandergesetzt, sondern ihn nahezu unkommentiert gesendet, erläuterte Medienrechtsexperte Christian Solmecke gegenüber „pressetext“. Deshalb habe er sich weder auf das Recht zur freien Bearbeitung noch auf das Zitatrecht stützen können. In den Kommentierungen des Moderators hätten die Richter zudem keine komischen Elemente erkennen können, die eine entsprechende Bearbeitung gerechtfertig hätten.

Bereits im Jahr 2002 hatte RTL Lizenzgebühren in Höhe einer halben Million Euro verlangt. Dem Urteil ist zu entnehmen, dass sich die Produktionsgesellschaft von TV Total offenbar mit RTL geeinigt und eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen habe, um Filmausschnitte dieses Senders verwenden zu können.


Suche

 


Blog jetzt zu Ihren
Feeds hinzufügen:


xml version of this page
xml version of this page (summary)
xml version of this page (with comments)

Werbung - keine PR:

Noch mehr Werbung:

Credits

Impressum

Titelbild: berwis / Pixelio

Pares Nuri
Georg-Heck-Weg 10
65934 Frankfurt/Main
Mobil: 0178/3500784
Mail: blog@pares-nuri.de

XING

Creative Commons License
Dieser Blog ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert.

<% site.ccbutton prefix="
" %>

Haftung §8 TDG:
Dieses Angebot ist privat und steht unter folgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung: Kommunikations-Blog.de ist nach §8 Abs. 1 TDG für die eigenen Inhalte, die es zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Vorschriften verantwort-lich. Die Haftung für Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung der Inhalte verursacht wurden, ist ausge-schlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Soweit ein Text von dritter Seite erstellt ist, ist der Verfasser des jeweiligen Dokuments bzw. sein Auftraggeber für den Inhalt verantwortlich.

Haft.-ausschluss §9 TDG:
Kommunikations-Blog.de macht sich den Inhalt, der innerhalb seines Angebots per Hyperlinks zugänglich gemachten fremden Websites aus-drücklich nicht zu eigen und kann deshalb für deren inhaltliche Korrekt-heit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit keine Gewähr leisten. Kom-munikations-Blog.de hat keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf In-halte der gelinkten Seiten.

Zugriffsstatistik:
Alle Zugriffe auf diesem Server werden registriert. Es werden Datum, Rechneradresse und ge-lesenes Dokument gespeichert. Diese Daten werden für statistische Zwecke ausgewertet und gegebenenfalls anonymi-siert veröffentlicht. Mit der Benutzung dieses Servers erklären Sie sich hiermit einverstanden. Sollten Sie mit dieser Vorgehens-weise nicht einverstanden sein, so steht es ihnen frei, diesen Server nicht zu benutzen.

Schutzrechte:
Die Nennung und Dar-stellung von Firmen-namen, Produktbezeich-nungen und Logos erfolgt in Anerkennung sämt-licher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Inhalte dieser Seiten unterliegen dem uneinge-schränkten Urheberrecht. Die Verwendung dieser Informationen ist ohne Einwilligung der jeweiligen Autoren untersagt. In-halte unterliegen dem Urheberrecht und der Verantwortung ihrer je-weiligen Verfasser.