TV Total unterliegt vor dem Bundesgerichtshof

Quelle: Brainpool TV AG / TV Total
Experten schätzen, dass sich weitere Sender auf das Urteil des Bundesgerichtshofes berufen und Lizenzgebühren verlangen
Stefan Raab habe sich nicht genügend mit dem Ausschnitt auseinandergesetzt, sondern ihn nahezu unkommentiert gesendet, erläuterte Medienrechtsexperte Christian Solmecke gegenüber „pressetext“. Deshalb habe er sich weder auf das Recht zur freien Bearbeitung noch auf das Zitatrecht stützen können. In den Kommentierungen des Moderators hätten die Richter zudem keine komischen Elemente erkennen können, die eine entsprechende Bearbeitung gerechtfertig hätten.
Bereits im Jahr 2002 hatte RTL Lizenzgebühren in Höhe einer halben Million Euro verlangt. Dem Urteil ist zu entnehmen, dass sich die Produktionsgesellschaft von TV Total offenbar mit RTL geeinigt und eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen habe, um Filmausschnitte dieses Senders verwenden zu können.




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